Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere an der Pro3 Gastronomiebetrieb GmbH & Co. KG, die den Betrieb von Restaurants und Gaststätten zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag der 20.09.2025 ist. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 253.224,84 EUR, wobei zur Verteilung ein Betrag von 0,00 EUR steht. Das Verfahren ist mangels Masse eingestellt, da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Ein Kostenvorschuss in Höhe von 3.500,00 EUR war bis zum 11.01.2026 einzuzahlen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Bast, Herrn Marcus Hillebrand und Herrn Timo Bobzin
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67g IN 106/23
Amtsgericht Hamburg, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexan…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Bast, Herrn Marcus Hillebrand und Herrn Timo Bobzin
wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der unter lfd. Nrn. 33 bis 44 der Insolvenztabellle eingetragenen Forderungen. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67g IN 106/23
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexan…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Bast, Herrn Marcus Hillebrand und Herrn Timo Bobzin
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 106/23
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexan…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Bast , Herrn Marcus Hillebrand, , und Herrn Timo Bobzin,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 253.224,84 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
67g IN 106/23
Amtsgericht Hamburg, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexan…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 106/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145303 eingetragenen Pro3 Gastronomiebetrieb Verwaltungsgesellschaft mbH, Lüneburger Straße 2, 21073 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Bast, Herrn Marcus Hillebrand und Herrn Timo Bobzin,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 11.01.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.500,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Das Schlussverzeichnis des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt. Eine Schlussrechnung wurde magels Einnahmen und Ausgaben vom Insolvenzverwalter nicht vorgelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 106/23
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2025
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