Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ProCom Factoring und Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 6726
EUID
DEM1103.HRB6726
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 591/11
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Erich Hellmund
Adresse
An der Wegscheid 10 c, 63329 Egelsbach
Termine & Fristen
Aufhebung
22.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProCom Factoring und Beteiligungs GmbH ist mit Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 22.07.2026 aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 591/11: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProCom Factoring und Beteiligungs GmbH, Otto-Röhm-Str. 69, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 6726), vertr. d.: Erich Hellmund, An der Wegscheid 10 c, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, § 200 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese En…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 591/11: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProCom Factoring und Beteiligungs GmbH, Otto-Röhm-Str. 69, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 6726), vertr. d.: Erich Hellmund, An der Wegscheid 10 c, 63329 Egelsbach, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, § 200 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt , 22.07.2026
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