Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 204499
EUID
DEP2408.HRB204499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.08.2025
Schlusstermin
13.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
der medizinische Schreib- und Sekretariatsdienst sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auch in angrenzenden Bereichen und die Beratung von Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens mit den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden, wobei der Stichtag für Einwendungen auf den 13.11.2025 festgelegt wurde. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen fand am 14.08.2025 statt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Insolvenzmasse mangels einer zu verteilenden Masse gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte durch einen Beschluss, der auf Erinnerung des Insolvenzverwalters hin erneut bestätigt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 10/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 05.01.2026 auf die Erinnerung des Insolvenzverwalters hin …
50 IN 10/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 05.01.2026 auf die Erinnerung des Insolvenzverwalters hin aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Li…
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 13.712,34 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 2.430,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 97,20 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 66,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 19 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 10/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnt…
50 IN 10/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten…
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
14.08.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 In…
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Verwalters d) Einwendungen gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung betreffend etwaiger Vorsteuererstattungen für die Jahre 2024 bis 2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.08.2025
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