Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 25592
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profi Tool Solution Germany UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mühlenstraße 3, 56457 Westerburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 25592
EUID
DET2214V.HRB25592
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 97/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jörg Jasky
Adresse
Mühlenstraße 3, 56457 Westerburg
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Maschinen und Werkzeugen für die Holz-, Kunststoff-, Aluminium- und Metallverarbeitung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profi Tool Solution Germany UG (haftungsbeschränkt) ist im Antragsverfahren verlaufen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 07.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 97/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Profi Tool Solution Germany UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 3, 56457 Westerburg (AG Montabaur, HRB 25592), vertr. d.: Jörg Jasky, Mühlenstraße 3, 56457 Westerburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.07.…
14 IN 97/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Profi Tool Solution Germany UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 3, 56457 Westerburg (AG Montabaur, HRB 25592), vertr. d.: Jörg Jasky, Mühlenstraße 3, 56457 Westerburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 07.07.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.