Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 24248
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Profi VIII Friseur UG (haftungsbeschränkt)
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 24248
EUID
DER1202.HRB24248
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 211/12
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
29.06.2026 , 10:28 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Profi VIII Friseur UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Duisburg ist heute, am 29.06.2026, um 10:28 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Das Amtsgericht Duisburg hat den Beschluss erlassen. Gegen diesen Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 211/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Profi VIII Friseur UG (haftungsbeschränkt), Atroper Str. 38, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Zobel, Atroper Str. 40, 47226 Duisburg
wird heute, am 29.06.2026, um 10:28 Uhr nach Anzeige der M…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 211/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Profi VIII Friseur UG (haftungsbeschränkt), Atroper Str. 38, 47226 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Zobel, Atroper Str. 40, 47226 Duisburg
wird heute, am 29.06.2026, um 10:28 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
61 IN 211/12
Amtsgericht Duisburg, 29.06.2026
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