Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 18111
EUID
DED3310V.HRA18111
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1176/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Böhm
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
25.03.2025
Widerspruchsfrist
15.04.2025
Forderungsanmeldefrist
28.04.2025
Widerspruchsfrist
19.05.2025
Forderungsanmeldefrist
26.05.2025
Widerspruchsfrist
16.06.2025
Einwendungsfrist Vergütung
08.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Volker Böhm, hat einen Antrag auf Vergütung und Auslagenerstattung gestellt, über den das Gericht am 17.0wechsel 2025 entschieden hat. Die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen wurden festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 % aufgrund der Projektfortführung gerechtfertigt ist. Die Beteiligten hatten bis zum 08.10.2025 Gelegenheit, Einwendungen gegen die beantragte Vergütungsfestsetzung vorzubringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm wurde bestellt und beantragte die Festsetzung seiner Vergütung sowie der zu erstattenden Auslagen. Das Gericht beabsichtigt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm wurde bestellt und beantragte die Festsetzung seiner Vergütung sowie der zu erstattenden Auslagen. Das Gericht beabsichtigte ursprünglich, über diesen Antrag zu entscheiden, wobei Einwendungen bis zum 08.10.2025 möglich waren. Inzwischen wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt; gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die Beträge nicht öffentlich bekannt gegeben worden. Im Verfahren wurden mehrere Tabellenblätter mit nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) geprüft. Die Fristen zur Widerspruchserhebung gegen diese Forderungsanmeldungen sind abgelaufen, woraufhin die Forderungen als festgestellt gelten bzw. geprüft werden. Es finden keine öffentlichen Prüfungstermine mehr statt, da die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nür…
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18111
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.06.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nür…
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18111
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.09.2025 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 08.10.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nür…
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18111
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.09.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Projektfortführung
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nür…
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18111
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nür…
IN 1176/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Brückenstr. Hohen Neuendorf GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18111
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.04.2025
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