Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 18526
EUID
DED3310V.HRA18526
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1182/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Böhm
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon
+49 (911) 600 79 161
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.03.2024
Berichtstermin
09.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
09.04.2024 , 11:00 Uhr
Fristende Einspruch Vergütung
02.05.2024
Forderungsanmeldefrist nachrangig
08.06.2026
Fristende Widerspruch nachrangig
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG ist am 29.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Rechtsanwalt Volker Böhm ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Termine zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung von Forderungen anberaumt. Die Anmeldung von Insolvenzforderungen war bis zum 04.0erm 2024 möglich, während nachrangige Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO bis zum 08.06.2026 anzumelden sind. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin fanden am 09.04.2024 statt, bei dem die Stilllegung des Unternehmens und die Ermächtigung zur freihändigen Verwertung von Grundstücken thematisiert wurden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde im Mai 2024 festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde eine Abschlagsverteilung mit einer verfügbaren Masse von 169.150,70 Euro bei Forderungen in gleicher Höhe angeordnet.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG ist am 29.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04.03.2024. Ein Berichtstermin sowie …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG ist am 29.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04.03.2024. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin fanden am 09.04.2024 statt, wobei der Verwalter um Zustimmung zu Stilllegung des Unternehmens, freihändiger Verwertung von Grundstücken und Rechtsstreitigkeiten gebeten wurde. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Gläubiger zur Anmeldung nachrangiger Forderungen (§ 39 InsO) bis zum 08.06.2026 aufgefordert, wobei die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgt. Es sind Abschlagsverteilungen auf die nachrangigen Forderungen stattgefunden, wobei Verteilungsmassen in Höhe von 169.150,70 Euro und 37.745,79 Euro verfügbar waren. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 169.150,70 Euro Verteilungsmasse,
zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 169.150,70 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Verfahren über den Antrag d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG,
Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registerg…
IN 1182/23
In dem Verfahren über den Antrag d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG,
Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Vermietung und Verpachtung, die Entwicklung, die Erstellung und die Veräußerung von bebauten und unverbauten Grundstücken,
von Wohnimmobilien und sonstigen grundstücksgleichen Rechten, ferner der Bau bzw. die Errichtung von Bauwerken aller Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.01.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 09.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannte Abstimmungs- und Erörterungspunkte:
- Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
- Entscheidung über die Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
sowie Abschluss eines Vergleiches
- Entscheidung über die freihändige Verwertung des Grundstücks der Schuldnerin,
eingetragen wie folgt:
Amtsgericht Fürth, Grundbuch von Stein, Blatt Nr. 9696, BV lfd.Nr. 1+2,
Flurstück Nr. 525/4 und 525.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 09.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens
wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 31.08.2023 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 09.04.2024, 11:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
Der Stilllegung des Unternehmens wird zugestimmt
Ein Insolvenzplan wird nicht erstellt
Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt
Der Verwalter wird ermächtigt, die Grundstücke freihändig zu verwerten oder aus der Masse freizugeben.
Der Verwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder Schiedsvertrag zu schließen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 05.04.2024 für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter zu entscheiden.
Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 02.05.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.04.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von xxx EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 29.01.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen
§ 39 Abs. 1 InsO bis 08.06.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 29.06.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1182/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Deutenbacher Str. Stein GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18526
- Schuldnerin -
findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung auf die nachrangigen Forderungen im Sinne des § 39 InsO statt.
Verfügbar sind 37.745,79 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 37.745,79 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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