Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 18543
EUID
DED3310V.HRA18543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1265/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Volker Böhm
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon
+49 (911) 600 79 161
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
21.11.2024
Forderungsanmeldefrist
05.05.2026
Widerspruchsfrist
26.05.2026
Forderungsanmeldefrist
10.08.2026
Widerspruchsfrist
31.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, findet eine Abschlagsverteilung statt. Es ist eine Verteilungsmasse in Höhe von 286,94 Euro verfügbar, wobei Forderungen in gleicher Höhe zu berücksichtigen sind. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG ist am 21.11.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm hat die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO zur Anmeldung bis zum 10.08.2026 aufgefordert. Die Prüfung dieser Forderungen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG ist am 21.11.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Volker Böhm hat die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO zur Anmeldung bis zum 10.08.2026 aufgefordert. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 31.08.2026 besteht. Parallel dazu wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO geprüft; deren Frist zur nachträglichen Anmeldung endete am 05.05.2026, die Widerspruchsfrist hierfür läuft bis zum 26.05.2026. Zudem hat mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung stattgefunden, wobei Verteilungsmasse und Forderungen jeweils 286,94 Euro betrugen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1265/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1265/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18543
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 05.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1265/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1265/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18543
- Schuldnerin -
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|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 286,94 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 286,94 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1265/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnber…
IN 1265/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PW Marktstraße Quickborn GmbH & Co. KG, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PROJECT 4. Wohnen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 18543
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen der § 39 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
2. In dem am 21.11.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 10.08.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
3. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 31.08.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.07.2026
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