Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT Real Estate Institutional GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bamberg HRB 7451
EUID
DED4201V.HRB7451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Aktenzeichen
IN 220/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Tätigkeit vorläufiger Verwalter
24.08.2023
Tätigkeit vorläufiger Verwalter
09.11.2023
Beschluss
25.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bamberg hat am 25.03.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT Real Estate Institutional GmbH einen Beschluss zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erlassen. Der vorläufige Insolvenzverwalter war im Zeitraum vom 24.08.2023 bis 09.11.2023 im Eröffnungsverfahren tätig. Bei zehn beteiligten Gläubigern ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen eine Mindestvergütung von 1.666,00 Euro sowie eine Auslagenpauschale von 249,90 Euro, was eine Gesamtsumme von 1.915,90 Euro ergibt. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 220/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
PROJECT Real Estate Institutional GmbH, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhnke Heiko
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7451
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRU…
Az.: IN 220/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
PROJECT Real Estate Institutional GmbH, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhnke Heiko
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7451
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt, Gz.: 1667-23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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erlässt das Amtsgericht Bamberg am 25.03.2026 folgenden
Beschluss
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Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird auf 1.915,90€ festgesetzt.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter war vom 24.08.2023 - 09.11.2023 im Eröffnungsverfahren tätig.
Bei zehn beteiligten Gläubigern steht ihm gem. §§11,10 i.V.m. §2 Abs.2, 7 InsVV die Verwaltermindestvergütung: 1.400,-€ + 19% Umsatzsteuer: 266,-€ = 1.666,00€ und gemäß §§11, 8 Abs.3, 7 InsVV die Auslagenpauschale von 15% der Vergütung: 210,-€ + 19% Umsatzsteuer: 39,90€ = 249,90€ zu.
Gesamtsumme: 1.915,90€
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzabteilung - 25.03.2026
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