Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
projekt 4.0 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Zirndorfer Str. 24, 90768 Fürth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 17019
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3304V.HRB17019
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 596/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
22.04.2025
Frist Einwendungen Schlusstermin
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Gaststätte, der Betrieb eines Cafes, der Lebensmitteleinzelhandel, der Tiernahrungseinzelhandel, IT- Lösungen, die Ernährungsberatung für Menschen und Tiere und nicht-medizinische Laserbehandlungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Restaurant
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Gaststätte und eines Cafés sowie Einzelhandel mit Lebensmitteln und Tiernahrung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der projekt 4.0 GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) auf den Tabellenblattnummern 16-27 im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 22.0wechsel 2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Zudem beabsichtigt das Gericht, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 18.03.2025 zu entscheiden; hierzu erhalten die Beteiligten eine Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung für Einwendungen oder Anträge.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der projekt 4.0 GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris vertreten. Das Amtsgericht Fürth hat den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 18.03.2025 geprüft und entschieden. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der projekt 4.0 GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris vertreten. Das Amtsgericht Fürth hat den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 18.03.2025 geprüft und entschieden. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 16-27) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis zum 22.04.2025 den Forderungsanmeldungen widersprechen; Forderungen ohne Widerspruch gelten als festgestellt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus hat seine Vergütung und Auslagen festgesetzt bekommen. Die Berechnung basierte auf einem Vermögenswert von 73.369,04 EUR. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung der Festsetzung können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der projekt 4.0 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung durch das Amtsgericht Fürth erfolgt ist. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 1…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der projekt 4.0 GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus hat einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung durch das Amtsgericht Fürth erfolgt ist. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 16-27) findet im schriftlichen Verfahren statt; Widerspruchsfrist endete am 22.04.2025. Das Verfahren befindet sich in der Schlussphase: Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung sind im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden, wobei die Frist für Einwendungen am 06.10.2026 endete. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Den festgestellten Forderungen in Höhe von 127.802,31 EUR steht ein Massebestand von 54.046,00 EUR gegenüber, wovon vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen sind. Für die festgestellten Forderungen steht nach Abzug der Kosten ein Betrag von 25.224,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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Das G…
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 18.03.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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1. Di…
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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Die V…
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Willy-Brandt-Platz 10, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 73.369,04 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 21.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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1. Di…
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 127.802,31 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 54.046,00 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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Für d…
IN 596/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
projekt 4.0 GmbH, Zirndorfer Straße 24, 90768 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Kempe Sebastian und Scheubel Doris, (weiterer Name: Schmitt Weidenfelder), geb. Gierscher
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 17019
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 127.802,31 EUR steht ein Betrag von 25.224,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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