Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Projekt 53 UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Brentanostraße 22b, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 54157
EUID
DEM1114.HRB54157
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 67/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151/396820
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.02.2025
Eröffnung
01.04.2025 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.05.2025
Berichtstermin
12.06.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Projekt 53 UG wurde am 14.02.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Mirko Lehnert als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Mirko Lehnert. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 22.05.2025 schriftlich anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlungstermin (Berichts-/Prüfungstermin) findet am 12.006.2025 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Offenbach am Main statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 67/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt 53 UG, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54157), vertr. d.: Gabriele Siepmann, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), ist am 14.02.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des …
Az.: 8 IN 67/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt 53 UG, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54157), vertr. d.: Gabriele Siepmann, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), ist am 14.02.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 67/25. Am 01.04.2025 um 09:15 Uhr ist über das Vermögen der Projekt 53 UG, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54157), vertr. d.: Gabriele Siepmann, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist:…
Geschäftsnummer: 8 IN 67/25. Am 01.04.2025 um 09:15 Uhr ist über das Vermögen der Projekt 53 UG, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54157), vertr. d.: Gabriele Siepmann, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 22.05.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 12.06.2025, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 67/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Projekt 53 UG, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54157),
vertreten durch:
Gabriele Siepmann, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin),
wird heute um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wege…
8 IN 67/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Projekt 53 UG, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 54157),
vertreten durch:
Gabriele Siepmann, Brentanostraße 22 b, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin),
wird heute um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2025
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