Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROKOM Installation Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 9652
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP1103.HRB9652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
IN 50/15 b
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann
Adresse
Löwenwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/180535-0
E-Mail
Termine & Fristen
Bekanntmachung Vergütungsantrag
17.08.2026
Ernennung Insolvenzverwalter
08.09.2026
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Installationsleistungen im Kommunikationsbereich sowie andere artverwandte Tätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Telekommunikation
Subbranche
Kommunikationstechnik
Geschäftstätigkeit
Installationsleistungen im Kommunikationsbereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKOM Installation Services GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Ulf Schmidt, der Zuschläge beinhaltet. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe erhoben werden. Der Antrag kann von der Geschäftstelle angefordert werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKOM Installation Services GmbH ist anhängig. Zunächst wurde Rechtsanwalt Stefan Ebeling als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist anstelle des vorläufigen Verwalters ab dem 01.11.2026 d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKOM Installation Services GmbH ist anhängig. Zunächst wurde Rechtsanwalt Stefan Ebeling als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist anstelle des vorläufigen Verwalters ab dem 01.11.2026 der Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Gegen den Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters konnten Einwendungen binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung am 17.08.2026 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/15 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKOM Installation Services GmbH, Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRB 9652), vertr. d.: Ulf Schmidt, Pfarrgarten 7, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag…
272 IN 50/15 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKOM Installation Services GmbH, Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRB 9652), vertr. d.: Ulf Schmidt, Pfarrgarten 7, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.08.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/15 b: In dem Insolvenzverfahren PROKOM Installation Services GmbH, Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRB 9652), vertr. d.: Ulf Schmidt, Pfarrgarten 7, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), ist anstelle des Insolvenzverwalters
Stefan Ebeling, Kattreppeln 20, 38100 Braunschweig
ab dem 01.11.20…
272 IN 50/15 b: In dem Insolvenzverfahren PROKOM Installation Services GmbH, Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRB 9652), vertr. d.: Ulf Schmidt, Pfarrgarten 7, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), ist anstelle des Insolvenzverwalters
Stefan Ebeling, Kattreppeln 20, 38100 Braunschweig
ab dem 01.11.2026
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel. 0531/180535-0, Fax. Nr. 0531/180535-20, E-Mail:franc.zimmermann@mfp-law.com
zum Insolvenzverwalter ernannt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 50/15 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKOM Installation Services GmbH, Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRB 9652), vertr. d.: Ulf Schmidt, Pfarrgarten 7, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stef…
272 IN 50/15 b: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKOM Installation Services GmbH, Im Moorbusche 31, 38162 Cremlingen (AG Braunschweig, HRB 9652), vertr. d.: Ulf Schmidt, Pfarrgarten 7, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Ebeling festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 488.417,51 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Ein Zuschlag in Höhe von 50 % war antragsgemäß festzusetzen. Der Zuschlag resultiert aus der Unternehmenssanierung sowie der Betriebsfortführung und wurde plausibel dargelegt. Auf den Vergütungsantrag wird insofern verwiesen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 09.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.