Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ProMare GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRB 20921
EUID
DEN1209V.HRB20921
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
230/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Denny Koch
Termine & Fristen
Frist für Einwendungen und Stimmabgabe
04.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProMare GmbH ist anhängig. Das Registergericht Amtsgericht Stralsund hat die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO angeordnet, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Forderungen in einer Gesamthöhe von 130.717,70 Euro sind berücksichtigt worden, denen ein Massebestand von ca. 11.025,74 Euro gegenübersteht. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist bereits festgesetzt worden. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus. Einwendungen und Stimmabgaben können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 04.11.2026 beim Amtsgericht Stralsund erhoben werden. Die Erinnerung gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann binnen zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 230/22
|
In dem Insolvenzverfahren d.
ProMare GmbH, An der Werft 3, 18439 Stralsund, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Koch
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20921
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 130717,70 Euro zu berücksichtige…
92 IN 230/22
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In dem Insolvenzverfahren d.
ProMare GmbH, An der Werft 3, 18439 Stralsund, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Koch
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20921
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 130717,70 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 11025,74 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
92 IN 230/22
|
In dem Insolvenzverfahren d.
ProMare GmbH, An der Werft 3, 18439 Stralsund, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Koch
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20921
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der…
92 IN 230/22
|
In dem Insolvenzverfahren d.
ProMare GmbH, An der Werft 3, 18439 Stralsund, vertreten durch den Geschäftsführer Denny Koch
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20921
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 04.11.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 130717,70 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 11025,74 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann die Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund,
Bielkenhagen 9,
18439 Stralsund,
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Entscheidung gilt auch 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Die jeweils frühere Zustellung ist maßgebend. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
|Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 03.09.2026
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