Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 60878
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Insolvenzprofil
promedi Personalmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Bahnhof 132, 51147 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 60878
EUID
DER3306.HRB60878
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 71/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Ellrich
Rolle
Sachwalter
Adresse
Hohenzollernring 72, 50672 Köln
Telefon
0221 379 178 0
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2025 , 08:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.06.2025
Prüfungstermin
02.07.2025 , 10:30 Uhr
Berichtstermin
02.07.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Unternehmens- und Personalberatung sowie die Personalvermittlug und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der promedi Personalmanagement GmbH ist am 01.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Thomas Ellrich. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird eingesetzt, dessen Mitglieder die Bundesagentur für Arbeit (vertreten durch Petra Müller), die Volksbank e.G. (vertreten durch Dana Kölmel) und Herr Bastian Welzel sind. Für die Ausschussmitglieder werden Vergütungen festgesetzt. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 02.07.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Astera Legal, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt
Sachwalter: Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bastian Welzel, wie folgt festgesetzt.
Vergütung x€
Endbetrag x€
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig x je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von x € angemessen ist. Für 4,25 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.
70j IN 71/25
Amtsgericht Köln, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
70j IN 71/25
AMTSGERICHT KÖLN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
70j IN 71/25
AMTSGERICHT KÖLN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Köln
Geschäftszweig: die Unternehmens- und Personalberatung sowie die Personalvermittlung und die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2025, um 08:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln , Tel. Nr.0221 379 178 0 , Fax Nr. 0221 379 178 22.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 02.04.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1.
die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch die Geschäftsführerin des Operativen Service der Agentur für Arbeit Köln, diese vertreten durch die Erste Fachkraft für Insolvenzgeld-Refinanzierung, Frau Petra Müller, Bonner Str. 351, 50968 Köln, E-Mail: Koeln.031-OS-EFI@arbeitsagentur.de
2.
die Volksbank e.G. - Die Gestalterbank mit Sitz in Offenburg und Villingen-Schwenningen, Am Riettor 1, 78048 Villingen-Schwenningen, diese vertreten durch Frau Dana Kölmel, E-Mail: dana.koelmel@gestalterbank.de
3.
Herr Bastian Welzel, Regionalleiter der Schuldnerin Region West NRW Süd, Burgweg 31, 53123 Bonn
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.07.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 01.05.2025
Amtsgericht
Weber
Richterin am Amtsgericht
70j IN 71/25
Köln, 01.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Köln
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Köln
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Astera Legal, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt
Sachwalter: Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dana Kölmel, Am Riettor 1, 78048 Villingen-Schwenningen wie folgt festgesetzt.
Vergütung xx € Auslagen 0,00 € Zwischensumme x € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x € Endbetrag xx €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig x je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von x € angemessen ist. Für x Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x €.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1201 eingesehen werden.
70j IN 71/25
Amtsgericht Köln, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 60878 eingetragenen promedi Personalmanagement GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Netzel, Am Bahnhof 132, 51147 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Astera Legal, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt
Sachwalter: Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Hohenzollernring 72, 50672 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Petra Müller, Bonner Str. 351, 50968 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung 1.006,25 €
Auslagen 0,00 €
Zwischensumme 1.006,25 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 191,19 €
Endbetrag 1.197,44 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 175 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 175,00 EUR angemessen ist. Für 5,75 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.006,25 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 eingesehen werden.
70j IN 71/25
Amtsgericht Köln, 09.11.2025
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