Die gewerbsmäßige Bewachung von Leben und Eigentum fremder Personen, die Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe, Sicherheitsberatung und Veranstaltungsschutz, Kaufhausüberwachung, Detektivdienste und Personenschutz, und Durchführung privater Wirtschaftsermittlungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH ist am 31.05.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 16.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Simon Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Eine Berichtigung der Adresse des Schuldners von Vahrenwalder Straße 153a auf 253a erfolgte durch Beschluss vom 20.02.2024. Am 21.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 23.07.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 21.08.2024 angesetzt. Zudem wurde die Tagesordnung der Gläubigerversammlung um die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen ergänzt, insbesondere die gerichtliche Durchsetzung von Erstattungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer in Höhe von maximal 1.217.147,72 EUR. Im April 2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 153a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 um 13:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrag…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 153a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 um 13:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Simon Braun, An der Börse 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1322320-0, Fax: 0511 1322320-9, Internet: www.Muenzel-boehm.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 153a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer)
ist der Beschluss vom 16.02.2024 berichtigt worden.
Statt: protecs24 GmbH, Vahrenwalder S…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 153a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer)
ist der Beschluss vom 16.02.2024 berichtigt worden.
Statt: protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 153a, 30179 Hannover muss es richtig heißen: protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts-u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts-u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: Über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2024 um 09:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Simon …
908 IN 108/24 - 7 -: Über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2024 um 09:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Simon Braun, An der Börse 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1322320-0, Fax: 0511 1322320-9, Internet: www.Muenzel-boehm.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.08.2024, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 31.05.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 21.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzma…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 21.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wurde die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am
Mittwoch, 21.08.20…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wurde die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am
Mittwoch, 21.08.2024, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover (Berichts- und Prüfungstermin)
wie folgt ergänzt:
Der Termin dient auch der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert und zwar insbesondere: Zustimmung zur gerichtlichen Durchsetzung eines sich gegen den Geschäftsführer aus §§ 30, 31, 43 und 43 GmbHG ergebenden Erstattungs- und Schadensersatzanspruches von maximal 1.217.147,72 EUR.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon Braun…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Simon Braun festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 134.449,05 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO (Umkehrschluss) angezeigt, dass die Insolvenz…
908 IN 108/24 - 7 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der protecs24 GmbH, Vahrenwalder Straße 253a, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 218514), vertr. d.: Belal Ali-Khan, Meiergarten 3, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO (Umkehrschluss) angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten wieder ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 26.08.2024
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