Vorläufige Maßnahmen Nordrhein-Westfalen HRB 9098

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PROthetik GmbH Dental Labor

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Martinusstraße 32, 41564 Kaarst
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 9098
EUID
DER1102.HRB9098

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 142/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Jan Anger
Adresse
Immermannstraße 15, 40210 Düsseldorf

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 11:26 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Herstellen von prothetischem Zahnersatz unter Berücksichtigung von funktionellen, ästhetischen und phonetischen Aspekten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 24.06.2026 um 11:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PROthetik GmbH Dental Labor, Kaarst, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Anger aus Düsseldorf bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 142/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PROthetik GmbH Dental Labor, Martinusstraße 32, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch den Notgeschäftsführer Herrn Fabian Gaspers, ist am 24.06.2026, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorl…

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