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Insolvenzprofil
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Herstellen von prothetischem Zahnersatz unter Berücksichtigung von funktionellen, ästhetischen und phonetischen Aspekten
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 24.06.2026 um 11:26 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PROthetik GmbH Dental Labor, Kaarst, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Anger aus Düsseldorf bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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