Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
provent GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fechenbachstraße 13, 33332 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 11336
EUID
DER2103.HRB11336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 1132/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Arnis Drille
Adresse
Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.01.2026 , 11:00 Uhr
Eröffnung
10.03.2026 , 13:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2026
Berichtstermin
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Messe- und Eventdienstleistungen, die Vermietung von Messe- und Eventmobilien, der Handel mit Messe- und Eventmobilien, die Veranstaltung von Events, die Beratung, Vermittlung und Konzeption im Bereich Veranstaltungen, Messe, Hotellerie und Touristik und der Handel mit Konsumgütern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der provent GmbH ist am 10.03.2026 um 13:19 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zuvor waren bereits am 14.01.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Arnis Drille zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zugleich wurden die Verfahren 43 IN 1132/25 und 43 IN 99/26 miteinander verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Arnis Drille ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.05.2026. Die Unterlagen liegen ab dem 13.05.2026 zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1132/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11336 eingetragenen provent GmbH, Fechenbachstraße 13, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Hubertus Wichelmann, Blankenhagener Weg 310, 33334 Gütersloh
G…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1132/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11336 eingetragenen provent GmbH, Fechenbachstraße 13, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Hubertus Wichelmann, Blankenhagener Weg 310, 33334 Gütersloh
Geschäftszweig: die Erbringung von Messe- und Eventdienstleistungen, die Vermietung von Messe- und Eventmobilien u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.03.2026, um 13:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 05.02.2026 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 1132/25 und 43 IN 99/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Arnis Drille, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 1132/25
Bielefeld, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1132/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11336 eingetragenen provent GmbH, Fechenbachstraße 13, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Hubertus Wichelmann, Blank…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1132/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11336 eingetragenen provent GmbH, Fechenbachstraße 13, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Hubertus Wichelmann, Blankenhagener Weg 310, 33334 Gütersloh
Geschäftszweig: die Erbringung von Messe- und Eventdienstleistungen, die Vermietung von Messe- und Eventmobilien u.a.
ist am 14.01.2026, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arnis Drille, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 1132/25
Amtsgericht Bielefeld, 14.01.2026
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