Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ProVoTex UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schlachthofstraße 30, 08468 Reichenbach im Vogtland
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 31163
EUID
DEU1206.HRB31163
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
419 IN 298/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
13.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Handel und Vertrieb von Textilien jeglicher Art und von Web- und Wirkketten, Handel und Vertrieb von Zubehör und Zubehörteilen der Textilien sowie typische Dienstleistungen von Gardinen- und Dekostoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProVoTex UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 419 IN 298/23 geführt. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Reichenbach im Vogtland und wird durch den Geschäftsführer Christian Lange vertreten. Am 24.10.2025 erging eine Entscheidung des Gerichts, wonach die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt, da das Gericht davon ausgeht, dass die Versammlung beschlussunfähig ist. Der Vergleich sieht vor, dass der Insolvenzverwalter mit dem Geschäftsführer einen Vergleich abschließt, wodurch die streitgegenständlichen Geschäftsführerhaftungsansprüche gegen Zahlung von 6.000,00 € abgegolten werden. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde auf den 13.11.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Amtsgerichts Chemnitz anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 298/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProVoTex UG (haftungsbeschränkt), Schlachthofstraße 30, 08468 Reichenbach im Vogtland,
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Lange
ergeht am 24.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Bes…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 298/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProVoTex UG (haftungsbeschränkt), Schlachthofstraße 30, 08468 Reichenbach im Vogtland,
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Lange
ergeht am 24.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 13.11.2025
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit dem Geschäftsführer der Schuldnergesellschaft, Herrn Christian Lange, einen Vergleich abzuschließen, wodurch die streitgegenständlichen Geschäftsführerhaftungsansprüche gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 6.000,00 € € abgegolten werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.