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Insolvenzprofil
PS Cooperation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Altstadt 11, 64807 Dieburg
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 95592
EUID
DEM1103.HRB95592
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 883/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
27.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben und Beteiligen an Micro bzw. Fitnessstudios; Schulung und Fortbildung; Vermietung von Räumlichkeiten zu Schulungszwecken; Ausrichten von Veranstaltungen und Schulungen sowie den An- und Verkauf von Zubehör, Geräten, Getränken und Sportgeräten für sportliche Aktivitäten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Cooperation GmbH, Dieburg, ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Das Amtsgericht Darmstadt hat die Entscheidung am 27.03.2024 verkündet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 883/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Cooperation GmbH, Altstadt 11, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 95592), vertr. d.: 1. Inga Schweter, Bleicherstraße 12, 28203 Bremen, (Geschäftsführerin), 2. Anke Püschel, Am Forst 15, 64807 Dieburg, (Geschäftsführerin), 3. Tim Püschel, Am Forst 15, 64807 Die…
9 IN 883/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Cooperation GmbH, Altstadt 11, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 95592), vertr. d.: 1. Inga Schweter, Bleicherstraße 12, 28203 Bremen, (Geschäftsführerin), 2. Anke Püschel, Am Forst 15, 64807 Dieburg, (Geschäftsführerin), 3. Tim Püschel, Am Forst 15, 64807 Dieburg, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 27.03.2024
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