Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GP Estrich und Terrazzo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 101977
EUID
DEM1103.HRB101977
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
840/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jürgen Jerger
Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.03.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.05.2024
Prüfungstermin
13.06.2024
Gläubigerversammlung
25.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Verkauf und das Verlegen von Estrich, Terrazzo und Industrieböden
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der GP Estrich und Terrazzo GmbH mit Sitz in Alsbach-Hähnlein ist am 28.03.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jürgen Jerger. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.05.2024 anzumelden. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 13.006.2024. Für das Verfahren wurde ein Termin zur Gläubigerversammlung auf den 25.11.2025 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Darmstadt bestimmt. Auf der Tagesordnung der Versammlung steht die Zustimmung zu Vergleichen mit den geschäftsführenden Gesellschaftern Marcel Götze und Thorsten Pfister, wobei beide jeweils einen Vergleichsbetrag in Höhe von 10.000,00 EUR zur Insolvenzmasse leisten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 840/23: Über das Vermögen der GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, Breuberg, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzver…
9 IN 840/23: Über das Vermögen der GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, Breuberg, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 840/23 In dem Insolvenzverfahren GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, 64747 Breuberg, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 25.11.202…
9 IN 840/23 In dem Insolvenzverfahren GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, 64747 Breuberg, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 25.11.2025, 10:00 Uhr, Zimmer 4.310, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
Tagesordnung: Zustimmung gem. § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO zum Abschluss von Vergleichen mit den geschäftsführenden Gesellschaftern Herrn Marcel Götze und Herrn Thorsten Pfister. Im Rahmen dieser Vergleiche zahlen Herr Götze und Herr Pfister jeweils einen Vergleichsbetrag in Höhe von 10.000,00 EUR zur Insolvenzmasse.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 840/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, 64747 Breuberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung de…
9 IN 840/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, 64747 Breuberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 04.10.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 840/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, 64747 Breuberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen I…
9 IN 840/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GP Estrich und Terrazzo GmbH, Akazienweg 6, 64665 Alsbach-Hähnlein (AG Darmstadt, HRB 101977), vertr. d.: 1. Marcel Götze, 64625 Bensheim, (Geschäftsführer), 2. Thorsten Pfister, 64747 Breuberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
(Bruchteil: 35 %)
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jürgen Jerger, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 20.12.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 105.421,01 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund der Betriebsfortführung war ein Zuschlag von 10 % auf den Regelbruchteil angemessen und gerechtfertigt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.10.2024
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