Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Langestraße 23, 58791 Werdohl
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 8943
EUID
DER2604.HRB8943
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 28/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Prof. Dr. Jan Roth
Adresse
Aachener Str. 75, 50931 Köln
Termine & Fristen
Antragseingang
25.02.2025
Eröffnung
08.09.2025 , 09:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.10.2025
Berichtstermin
31.10.2025
Prüfungstermin
19.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel mit Feinkostartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt) ist am 08.09.2025 um 09:02 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsberechtigt war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag bereits am 25.02.2025 eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter ist Prof. Dr. Jan Roth ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 10.10.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 31.10.2025, an dem Gläubiger Stellungnahmen einreichen konnten. Im weiteren Verfahrensverlauf ist Masseunzulänglichkeit festgestellt worden, was zur Einstellung des Verfahrens führen kann. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 19.06.2026 festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Peter Schneider,
ist am 10.04.2026…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Peter Schneider,
ist am 10.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
106 IN 28/25
Amtsgericht Hagen, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Peter Schneider,
wird angeordnet:
…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Peter Schneider,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
106 IN 28/25
Amtsgericht Hagen, 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.09.2025, um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröff…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.09.2025, um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Prof. Dr. Jan Roth, Aachener Str. 75, 50931 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 28/25
Hagen, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Peter Schneider,
Stichtag, der der…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 28/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8943 eingetragenen PS Feinkostkönig UG (haftungsbeschränkt), Langestraße 23, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Peter Schneider,
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 04.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zur freihändigen Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin an dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgericht Altena von Werdohl, Blatt 4444,
- lfd. 1, Gemarkung, Flur 29, Flurstück 441, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Langestraße 23, 374qm,
- lfd. 2, Gemarkung Werdohl Flur 29, Flurstück 579, Waldfläche, 320 qm,
für einen Kaufpreis in Höhe von 79.000,00 EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 06.07.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 28/25
Amtsgericht Hagen, 09.07.2026
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