Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PSE Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Platz des Friedens 1, 39288 Burg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 21900
EUID
DEW1215.HRB21900
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
7 IN 36/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Reichardtstr. 14, 06114 Halle (Saale)
Telefon
0345-5237068
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.05.2025
Stichtag Einwendungen
03.09.2025
Einstellung
04.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen im Event- und Sicherheitsbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH ist am 04.02.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Stendal in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Am 24.03.2025 wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt sowie ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 05.05.2025 bestimmt. Eine ergänzende Festsetzung der Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgte ebenfalls am 24.03.2025. Am 08.07.2025 wurde die beabsichtigte Verfahrenseinstellung angekündigt, wobei ein Stichtag für Einwendungen gegen die Einstellung und die Schlussrechnung auf den 03.09.2025 festgelegt wurde. Die Insolvenzverwalterin hatte dem Gericht angezeigt, dass der verfügbare Massebestand bei 0,00 EUR liegt, während Insolvenzforderungen in Höhe von 96.394,06 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 36/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), ist am 04.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerich…
7 IN 36/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), ist am 04.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung e…
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 03.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen evtl. nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), soll Verfahrenseinstellung gem. § 211 InsO erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäfts…
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), soll Verfahrenseinstellung gem. § 211 InsO erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stendal zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Reichardtstr. 14, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345-5237068, Fax: 0345-52509383 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 96.394,06 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Stendal, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin ergänzend festgesetzt worden. Gemäß …
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin ergänzend festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits festgesetzte Vergütung
EUR
Gesamtbetrag
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.02.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die ergänzende Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird nunmehr eine Berechnungsmasse in Höhe von 10.368,03 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Folgende Erhöhung erschien als den Umständen und dem Umfang des Verfahrens nach als angemessen:
> 25 % für unkooperatives Verhalten der Schuldnervertreterin gegenüber der vorläufigen Verwalterin.
Nach Ansicht des Gerichtes ist der Mehraufwand der vorläufigen Verwalterin durch den gewährten Zuschlag abgegolten.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 I…
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.02.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 19.179,04 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Zu- und Abschläge sind nicht ersichtlich.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 26 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schr…
7 IN 36/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PSE Services GmbH, Platz des Friedens 1, 39288 Burg (AG Stendal, HRB 21900), vertr. d.: Janin Niele, August-Bebel-Straße 14, 39291 Möser, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 24.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.