Der Großhandel, die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb, der Betrieb und die Verwaltung von Komponenten und Systemen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen sowie deren Montage, Wartung und die Koordination von Montage-, Service- und Wartungsleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PT Energie Projekt & Service GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christiane Marx, hat ihren Vergütungsantrag eingereicht, welcher von Verfahrensbeteiligten bis zum 06.02.2026 eingesehen werden konnte. Der Antrag wurde geprüft und die Vergütung sowie die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Dabei wurde ein Vermögenswert von 93.908,86 EUR zugrunde gelegt. Für die Verwertung einer auf fremdem Eigentum stehenden Photovoltaikanlage wurde ein Zuschlag für besondere Verwertungsprobleme gewährt. Die festgestellten Forderungen belaufen sich auf 588.915,07 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 51.903,81 EUR zuzüglich weiterer Einnahmen abzüglich der Kosten zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis einschließlich 13.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorlegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 705458
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderun…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 705458
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 588.915,07 EURsteht ein Betrag von 51.903,81 EUR zzgl. weiterer Einnahmen und abzüglich der Verfahrenskosten zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 705458
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstat…
1 IN 32/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 705458
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christiane Marx, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 16.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 93.908,86 EUR auszugehen. Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 24.893,16 EUR festzusetzen.
Es sind Feststellungskosten in Höhe von 14.800,00 € zur Masse geflossen. Für die Verwertung von mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen erhält die Insolvenzverwalterin daher eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR. Der Insolvenzverwalterin war ein Zuschlag für besondere Verwertungsprobleme in Höhe von 6.458,63 EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Die Insolvenzverwalterin hat mit dem Vergütungsantrag geltend gemacht, dass es zu besonderen Verwertungsproblemen kam, da der wesentliche Vermögensgegenestand eine auf fremdem Eigentum stehende Photovoltaikanlage war. Dies führte beim Verwerten zu erheblichem Mehraufwand, der den Zuschlag in der geltend gemachten Höhe rechtfertigt.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für Auslagenpauschale und Auslagen für übertragene Zustellungen in Höhe von 9.701,95 EUR waren festzusetzen, wobei der Betrag von 14,00 € auf Zustellungsauslagen entfällt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 19.02.2026
Originalbekanntmachung
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1 IN 32/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 705458
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schluss…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 705458
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.04.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 19.02.2026
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PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 705458
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Die Insolvenzverwalterin hat ihren Vergütungsantr…
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PT Energie Projekt & Service GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Mark Tröster, Steinkirchring 12, 78056 Villingen-Schwenningen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 705458
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Die Insolvenzverwalterin hat ihren Vergütungsantrag eingereicht. Verfahrensbeteiligte können bis zum 06.02.2026 den Antrag beim Insolvenzgericht einsehen oder zur Einsicht anfordern und Stellungnahmen abgeben.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 21.01.2026
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