Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PTL Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 33, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50191
EUID
DEM1114.HRB50191
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 752/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger
Adresse
Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main
Telefon
069/450034-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.01.2025
Eröffnung
27.03.2025 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.04.2025
Prüfungstermin
25.04.2025
Berichtstermin
25.04.2025
Frist für Anträge/Einwendungen
16.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbau, insbesondere Montage von Werkfertigteilen, Ausführung von Bautenschutz, Durchführung von Bodenbelagsarbeiten, Trockenbauarbeiten und Verfugungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTL Bau GmbH mit Sitz in Mühlheim ist am 27.03.2025 um 10:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren 8 IN 752/24 wurde mit dem Verfahren 8 IN 152/25 verbunden, wobei das Verfahren 8 IN 752/24 führt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO endet am 25.01.2025. Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein schriftlicher Prüfungstermin sowie ein Berichtstermin zu verschiedenen Tagesordnungspunkten (u.a. Wahl eines anderen Verwalters, Einsetzung eines Gläubigerausschusses, Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens) sind anberaumt. Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 16.05.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 27.01.2025 hat das Amtsgericht Offenbach am Main im Antragsverfahren über das Vermögen der PTL Bau GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ulrich Hassinger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 27.03.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldun…
Am 27.01.2025 hat das Amtsgericht Offenbach am Main im Antragsverfahren über das Vermögen der PTL Bau GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ulrich Hassinger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 27.03.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren 8 IN 152/25 wird mit dem Hauptverfahren verbunden, wobei das hier behandelte Verfahren führt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 25.04.2025. Zudem sind ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie ein schriftlicher Berichtstermin anberaumt, auf dem unter anderem die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens beraten werden. Eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 16.05.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 752/24
Am 27.03.2025 um 10:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin PTL Bau GmbH, Otto-Han-Straße 33, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50191), vertr. d.: Marijan Kajinic, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassin…
Geschäftsnummer: 8 IN 752/24
Am 27.03.2025 um 10:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin PTL Bau GmbH, Otto-Han-Straße 33, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50191), vertr. d.: Marijan Kajinic, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de, bestellt worden.
Anmeldefrist: 25.04.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 25.04.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie ein schriftlicher Berichtstermin zu folgenden Tagesordnungspunkten:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine
Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 16.05.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 752/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PTL Bau GmbH, Otto-Han-Straße 33, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50191),
vertreten durch:
Marijan Kajinic, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung er…
8 IN 752/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
PTL Bau GmbH, Otto-Han-Straße 33, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50191),
vertreten durch:
Marijan Kajinic, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Verfahren 8 IN 752/24 und 8 IN 152/25 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 752/24 führt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 752/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PTL Bau GmbH, Otto-Han-Straße 33, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50191), vertr. d.: Marijan Kajinic, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet w…
Az.: 8 IN 752/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PTL Bau GmbH, Otto-Han-Straße 33, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50191), vertr. d.: Marijan Kajinic, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.01.2025
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