Forderungsanmeldung Hessen HRB 21213

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Willi Göbel Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 21213
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1114.HRB21213

Insolvenzgericht

Gericht
Insolvenzgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 8/22
Phase
Forderungsanmeldung

Termine & Fristen

Widerspruchsfristende
21.05.2025

Gegenstand des Unternehmens

Die Fortführung des Betriebs der Firma Willi Göbel Maschinenbau und damit die Herstellung und die Reparatur sowie der Vertrieb von Spezialmaschinen für die metallverarbeitende Industrie.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Sondermaschinenbau
Geschäftstätigkeit
Herstellung, Reparatur und Vertrieb von Spezialmaschinen für die metallverarbeitende Industrie

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Willi Göbel Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 21.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht Offenbach am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

8 IN 8/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Willi Göbel Maschinenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 67, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 21213), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 …

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