Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PTM Apartments Nord GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Niedersachsenring 22, 30163 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 217720
EUID
DEP2305.HRB217720
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 760/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Tietz
Rolle
Liquidator
Adresse
Hannover
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
11.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Anmietung und Erwerb von Wohnungen und Apartments sowie deren möblierte Kurzzeit-Vermietung und die Vermittlung von möblierten Apartments im Gebiet "Regionen Hannover und Hamburg" (Kommunalverband besonderer Art).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM Apartments Nord GmbH i.L. ist am 11.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 760/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PTM Apartments Nord GmbH i.L., Niedersachsenring 22, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 217720), vertr. d.: Andreas Tietz, Hannover, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.02.2026 mangels Masse abgew…
903 IN 760/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PTM Apartments Nord GmbH i.L., Niedersachsenring 22, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 217720), vertr. d.: Andreas Tietz, Hannover, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 11.02.2026
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