Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PTM GmbH vertr.d.d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Betzdorfer Straße 20, 57583 Nauroth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 21062
EUID
DET2214V.HRB21062
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 59/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
03.09.2024 , 24:00 Uhr
Beschluss
24.01.2025
Beschluss
09.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die industrielle Herstellung und der Vertrieb von Press-, Stanz- und Ziehteilen, Schweißbaugruppen und Montagebaugruppen sowie der Verkauf von Werkzeugen der Umformtechnik und Verbindungstechnik, insbesondere als Zulieferer für die Automobil-, Bau- und Konsumgüter- sowie deren Zulieferindustrie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Betzdorf hat zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 03.09.2024, 24:00 Uhr Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Später wurde dem Insolvenzverwalter gestattet, die Prämienrechnung der HDI Versicherung AG vom 19.07.2025 in Höhe von 5.652,50 € für die gesonderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Vorabentnahme auf die Auslagen des Insolvenzverwalters aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM GmbH ist eröffnet. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Betzdorf bekannt gegeben. Zunächst wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Den Beteiligten stand bis zum 03…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM GmbH ist eröffnet. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Betzdorf bekannt gegeben. Zunächst wurde zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Den Beteiligten stand bis zum 03.09.2024 die Möglichkeit offen, gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch zu erheben. Ein weiterer Beschluss vom 09.09.2025 gestattet dem Insolvenzverwalter, die Prämienrechnung der HDI Versicherung AG in Höhe von 5.652,50 € als Vorabentnahme aus der Insolvenzmasse zu begleichen. Später, am 24.01.2025, wurde die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung festgesetzt. Die Festsetzung basiert auf einem Stundensatz von 200,00 EUR und unterliegt der Umsatzsteuer. Der vollständige Beschluss zur Vergütungsfestsetzung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 11 IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren PTM GmbH vertr.d.d. GF, Betzdorfer Straße 20, 57583 Nauroth (AG Montabaur, HRB 21062), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die…
Geschäfts-Nr. 11 IN 59/19
In dem Insolvenzverfahren PTM GmbH vertr.d.d. GF, Betzdorfer Straße 20, 57583 Nauroth (AG Montabaur, HRB 21062), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.09.2024, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM GmbH vertr.d.d. GF, Betzdorfer Straße 20, 57583 Nauroth (AG Montabaur, HRB 21062), wird dem Insolvenzverwalter gestattet, die Prämienrechnung der HDI Versicherung AG vom 19.07.2025 für die gesonderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für seine Täti…
11 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM GmbH vertr.d.d. GF, Betzdorfer Straße 20, 57583 Nauroth (AG Montabaur, HRB 21062), wird dem Insolvenzverwalter gestattet, die Prämienrechnung der HDI Versicherung AG vom 19.07.2025 für die gesonderte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter (V-069-650-580-1) über 5.652,50 € als Vorabentnahme auf die Auslagen des Insolvenzverwalters aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
Amtsgericht Betzdorf, 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM GmbH vertr.d.d. GF, Betzdorfer Straße 20, 57583 Nauroth (AG Montabaur, HRB 21062), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nic…
11 IN 59/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PTM GmbH vertr.d.d. GF, Betzdorfer Straße 20, 57583 Nauroth (AG Montabaur, HRB 21062), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Atradius Kreditversicherung festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.01.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Atradius Kreditversicherung die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 21.01.2025 hat der eingesetzte Insolvenzverwalter der Festsetzung zugestimmt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 24.01.2025
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