Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rennbahnstr. 72-74, 60528 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57455
EUID
DEM1201.HRB57455
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 164/22 P-11-6
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
11.11.2024
Stichtag Gläubigerversammlung / Einwendungsfrist
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertriebsunterstützende Maßnahmen im Bereich Marketing jeglicher Art, insbesondere telefonischer Art, Directmailing, Marktforschung sowie die Produktion von Werbung für Fernsehen und Printmedien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH ist anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Vergütungen und Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 13.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingelegt werden. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse nach § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Zunächst wurden Vergütungen und Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben u…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Zunächst wurden Vergütungen und Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 13.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden; alternativ war die Leistung eines Vorschusses in Höhe von 12.000,00 EUR möglich. Das Verfahren ist schließlich mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden. Zudem wurde im August 2024 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 11.11.2024 lief.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 164/22 P-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR X…
810 IN 164/22 P-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 7.033,18 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.02.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 164/22 P-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH
Rennbahnstraße 72-74
60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:…
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.02.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 164/22 P-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH
Rennbahnstraße 72-74
60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV EUR xxx.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 164/22 P-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der be…
810 IN 164/22 P-11-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 12.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 164/22 P-11-6 : In dem Insolvenzverfahren PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens decken…
810 IN 164/22 P-11-6 : In dem Insolvenzverfahren PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 164/22 P-11-6 - In dem Insolvenzverfahren PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wird die Prüfung der bis zum 28.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren a…
810 IN 164/22 P-11-6 - In dem Insolvenzverfahren PUBLIC NEWS Gesellschaft für Werbung und Marketing mbH, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 57455) wird die Prüfung der bis zum 28.10.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.08.2024
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