Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Puls Jan Malte
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 125863
EUID
DEK1101.HRA125863
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 252/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Friederike Leptien
Adresse
Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg
Telefon
040 - 27 14 81 16
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2026 , 09:43 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 09.07.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Jan Malte Puls, handelnd unter malteplus e.K., die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zugleich ist die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Friederike Leptien, bestellt worden. Verfügungen des Schuldners bedürfen fortan der Zustimmung der vorläufigen Verwalterin. Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 252/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Puls Jan Malte, geb. am 12.02.1987, Storchenheimweg 29, 22559 Hamburg, handelnd unter malteplus e.K. (AG Hamburg, HRA 125863), ist am 09.07.2026 um 09:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 252/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Puls Jan Malte, geb. am 12.02.1987, Storchenheimweg 29, 22559 Hamburg, handelnd unter malteplus e.K. (AG Hamburg, HRA 125863), ist am 09.07.2026 um 09:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Friederike Leptien, Amsinckstraße 32, 20097 Hamburg, Tel.: 040 - 27 14 81 16 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 252/26
Amtsgericht Hamburg, 09.07.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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