Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PUMBA Langenfeld UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Solinger Straße 4, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 101099
EUID
DER1101.HRB101099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 257/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht
Adresse
Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
14.02.2025 , 10:16 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.04.2025
Berichtstermin
25.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Cafés, Bar, Eatery in Langenfeld.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUMBA Langenfeld UG (haftungsbeschränkt) ist am 14.02.2025 um 10:16 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 04.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.04.2025. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Unterlagen werden ab dem 11.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 20.02.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 257/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101099 eingetragenen PUMBA Langenfeld UG
(haftungsbeschränkt), Solinger Straße 4, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konst…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 257/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101099 eingetragenen PUMBA Langenfeld UG
(haftungsbeschränkt), Solinger Straße 4, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Vergos,
ist am 20.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 257/24
Amtsgericht Düsseldorf, 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 257/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101099 eingetragenen PUMBA Langenfeld UG
(haftungsbeschränkt), Solinger Straße 4, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Vergos,
wird wegen…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 257/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101099 eingetragenen PUMBA Langenfeld UG
(haftungsbeschränkt), Solinger Straße 4, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konstantinos Vergos,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.02.2025, um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 257/24
Düsseldorf, 14.02.2025
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