Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 24507
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PUNCH Fitness Essen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Leimkugelstraße 9, 45141 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 24507
EUID
DER2503.HRB24507
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 37/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Meißner
Adresse
Alfredstr. 220, 45131 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2025 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.08.2025
Berichtstermin
08.09.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.09.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Fitnessanlagen, insbesondere am Standort Essen, Leimkugelstrasse 9.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNCH Fitness Essen GmbH ist am 01.07.2025 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 163 IN 37/25 und 163 IN 27/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.08.2025 anzumelden. Die Unterlagen werden ab dem 27.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 08.09.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Essen angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 37/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24507 eingetragenen PUNCH Fitness Essen GmbH, gegründet am 24.02.2006, vertr. d. d. Gf. Johannes Kalker, Leimkugelstr. 9, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Kal…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 37/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24507 eingetragenen PUNCH Fitness Essen GmbH, gegründet am 24.02.2006, vertr. d. d. Gf. Johannes Kalker, Leimkugelstr. 9, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Kalker, Leimkugelstr. 9, 45141 Essen
Geschäftszweig: Betrieb von Fitnessanlagen, Insbes. am Standort Essen, Leimkugelstr. 9
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 12.03.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 163 IN 37/25 und 163 IN 27/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 08.09.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
163 IN 37/25
Essen, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 37/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24507 eingetragenen PUNCH Fitness Essen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Kalker, Leimkugelstr. 9, 45141 Essen
Geschäftszweig: Betrieb von Fi…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 37/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24507 eingetragenen PUNCH Fitness Essen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Kalker, Leimkugelstr. 9, 45141 Essen
Geschäftszweig: Betrieb von Fitnessanlagen, Insbes. am Standort Essen, Leimkugelstr. 9
ist am 17.04.2025, um 10:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
163 IN 37/25
Amtsgericht Essen, 17.04.2025
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