Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PUNKT UM GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Prager Straße 60, 04317 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 14832
EUID
DEU1308.HRA14832
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 376/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich
Kanzlei
Mönning Feser Partner Insolvenzverwalter
Adresse
Thomasiusstraße 2, 04109 Leipzig
Telefon
0341 962 7330
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.04.2024 , 10:30 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 11:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
23.05.2024
Forderungsanmeldefrist
05.06.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
05.07.2024
Gläubigerversammlung Vergleich
19.05.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG wurde am 01.05.2024 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet. Zuvor war Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich bereits am 03.04.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden, wobei ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet wurde. Der vorläufige Verwalter hat die Aufgabe der Unternehmensüberwachung und Vermögenssicherung wahrgenommen. Am 23.05.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, Herrn Jörg Richter, anberaumt. Gegenüber diesem bestehen Forderungen in Höhe von nominell 37.549,15 €, die durch eine Abgeltungszahlung von insgesamt 18.500,00 € (davon 10.000,00 € bis zum 31.05.2026 und monatlich 400,00 € ab Juli 2026) beglichen werden sollen. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endete am 05.06.2024. Anträge und Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensfragen waren bis zum 05.07.2024 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch de…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Richter
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, Herrn Jörg Richter, zur Abgeltung der gegen Herrn Richter bestehenden Forderungen in Höhe von nominell 37.549,15 € mit folgender Maßgabe: gezahlt werden 18.500,00 € (einmalig 10.000,00 € bis 31.05.2026, ab Juli 2026 monatlich 400,00 €) beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Dienstag, 19.05.2026, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertrete…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Richter
- wurde am 03.04.2024 um 10:30 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Mönning Feser Partner Insolvenzverwalter, Thomasiusstraße 2, 04109 Leipzig, Email geschäftlich leipzig@mfp-law.com, Telefon geschäftlich 0341 962 7330, Telefax 0341 962 73327, zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch de…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Richter
- wurde am 01.05.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich, Mönning Feser Partner Insolvenzverwalter, Thomasiusstraße 2, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@mfp-law.com, Telefon geschäftlich: 0341 962 7330, Telefax: 0341 962 73327
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
|ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 05.07.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch de…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 376/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PUNKT UM GmbH & Co. KG, Prager Straße 60, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 14832
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PUNKT UM Verwaltungsgesellschaft mbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Richter
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 23.05.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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