Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13090
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Puppe-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostönnerstraße 8, 59469 Ense
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 13090
EUID
DER1901.HRB13090
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 205/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nils Meißner
Adresse
Alfredstr. 220, 45131 Essen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.08.2025 , 13:18 Uhr
Eröffnung
01.11.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.12.2025
Berichtstermin
08.01.2026 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
08.01.2026 , 14:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Ver- und Bearbeitung von Metall und Kunststoff, Maschinen- und Vorrichtungsbau einschließlich Handel mit Maschinen und Vorrichtungen sowie alle mit dem Geschäftszweck zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Puppe-GmbH ist am 22.08.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und Rechtsanwalt Nils Meißner wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 22.1erm 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 08.01.2026 um 14:00 Uhr im Amtsgericht Essen statt. Am 08.01.2026 ist zudem die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 205/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13090 eingetragenen Puppe-GmbH, vertr. d. d. Gf. Christian Schulze u. Karsten Trautmann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 205/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13090 eingetragenen Puppe-GmbH, vertr. d. d. Gf. Christian Schulze u. Karsten Trautmann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Schulze, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense und Herrn Karsten Traumann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense
ist am 08.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
162 IN 205/25
Amtsgericht Essen, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 205/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13090 eingetragenen Puppe-GmbH, vertr. d. d. Gf. Christian Schulze u. Karsten Trautmann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsfüh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 205/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13090 eingetragenen Puppe-GmbH, vertr. d. d. Gf. Christian Schulze u. Karsten Trautmann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Schulze, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense und Herrn Karsten Traumann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense
Geschäftszweig: Handel u. Ver- u. Bearbeitung v. Metall u. Kunststoff,Maschinen- u. Vorrichtungsbau einschließlich Handel m. Maschinen u. Vorrichtungen
ist am 22.08.2025, um 13:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 205/25
Amtsgericht Essen, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 205/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13090 eingetragenen Puppe-GmbH, vertr. d. d. Gf. Christian Schulze u. Karsten Trautmann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Schulze, Ostönne…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 205/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13090 eingetragenen Puppe-GmbH, vertr. d. d. Gf. Christian Schulze u. Karsten Trautmann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Schulze, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense und Herrn Karsten Traumann, Ostönnerstr. 8, 59469 Ense
Geschäftszweig: Handel u. Ver- u. Bearbeitung v. Metall u. Kunststoff,Maschinen- u. Vorrichtungsbau einschließlich Handel m. Maschinen u. Vorrichtungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 08.01.2026, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 205/25
Essen, 01.11.2025
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