Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Q-Betriebsleitung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Christian-Reul-Straße 12, 34121 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 16305
EUID
DEM1607.HRB16305
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 140/25 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2025 , 09:52 Uhr
Eröffnung
29.01.2026 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.03.2026
Berichtstermin
27.04.2026
Prüfungstermin
27.04.2026
Vorlage von Unterlagen
11.08.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme und Durchführung der Betriebsleitung für Taxi- und Mietwagenunternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH in Kassel ist am 29.01.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war am 10.06.2025 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrenspunkten schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH ist am 10.06.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 29.01.2026 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, wobei Frau Rüdlin auch als endgültige Insolvenzverwalterin fungiert. Die Gläubige…
Über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH ist am 10.06.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 29.01.2026 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, wobei Frau Rüdlin auch als endgültige Insolvenzverwalterin fungiert. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.03.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.04.2026. Zudem wurde angeordnet, dass der Geschäftsführer Atif Qayyum am 11.08.2026 Ausgangsrechnungen und Lohnunterlagen vorlegt oder eidesstattlich versichert, diese nicht zu besitzen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 140/25 e: Über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH, Christian-Reul-Str 12, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 16305), vertr. d.: Atif Qayyum, Hans-Römhild-Str. 40, 34128 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta …
666 IN 140/25 e: Über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH, Christian-Reul-Str 12, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 16305), vertr. d.: Atif Qayyum, Hans-Römhild-Str. 40, 34128 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 29.01.2026 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.03.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.03.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.04.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 140/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH, Christian-Reul-Str 12, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 16305), vertr. d.: Atif Qayyum, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2025 um 09:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen…
666 IN 140/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH, Christian-Reul-Str 12, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 16305), vertr. d.: Atif Qayyum, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2025 um 09:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH, Christian-Reul-Str 12, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 16305), vertreten durch: Atif Qayyum, als GF, Hans-Römhild-Straße 40, 34128 Kassel,
wird angeordnet, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin, Atif Qayyum, die folgenden Unterlagen zum unten genan…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH, Christian-Reul-Str 12, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 16305), vertreten durch: Atif Qayyum, als GF, Hans-Römhild-Straße 40, 34128 Kassel,
wird angeordnet, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin, Atif Qayyum, die folgenden Unterlagen zum unten genannten Termin mitzubringen hat:
1. Ausgangsrechnungen
Um den Forderungseinzug durchführen zu können, werden die nicht beglichenen Ausgangsrechnungen benötigt. Der Geschäftsführer teilte der Insolvenzverwalterin mündlich mit, es seien Forderungen in sechsstelliger Höhe nicht beglichen; diese müssten bei den Drittschuldnern eingefordert werden. Es handelt sich um folgende Drittschuldner: a. Herr Atif Qayyum b. Herr Farukh Qayyum c. Frau Faiza Qayyum d. Herr Markus Semmelroth
2. Lohnunterlagen
Damit die Insolvenzverwalterin ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen der von der Deutschen Rentenversicherung geplanten Betriebsprüfung nachkommen kann, benötigt diese die Lohnunterlagen des Unternehmens seit dem 1. Januar 2022.
Des Weiteren wird angeordnet - sollten etwaige der zuvor genannten Unterlagen nicht auffindbar/beschaffbar sein -, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin zu Protokoll des Gerichts an Eides statt versichert, dass er die von ihm verlangten Unterlagen tatsächlich nicht hat bzw. nicht auffinden kann.
Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin angeordnet.
Termin zur Abgabe der Unterlagen sowie der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO wird bestimmt auf
Dienstag, 11.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel
Hinweis: Sollte der Geschäftsführer der Schuldnerin die erforderlichen Unterlagen bereits vor dem Termin vollständig an den Insolvenzverwalter übergeben haben, so erfolgt die Aufhebung des obigen Termins mit gesondertem Beschluss.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026
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