Durchführung von Montagedienstleistungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q Montage GmbH ist die Masse zur Erfüllung der fälligen sowie künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten unzulänglich. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit gemäβ § 208 InsO angezeigt. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter Christian Dieter Schnürle wurden die Vergütung, die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer nach einer Berichtigung des Beschlusses vom 06.03.2025 in der Fassung vom 26.03.2025 festgesetzt. Die Summe der festgesetzten Beträge beläuft sich auf 15.341,58 EUR.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q Montage GmbH ist am 01.01.2025 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt worden. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter sind Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q Montage GmbH ist am 01.01.2025 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt worden. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter sind Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt worden; dieser Beschluss ist am 26.03.2025 berichtigt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.03.2025 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 14.04.2025 vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat gemeldet, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1394/24 Q-1-1 In dem Insolvenzverfahren Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109), vertr. d.: Christian Dieter Schnürle, Zita-Kaiser-Straße 9, 79106 Freiburg im Breisgau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzma…
810 IN 1394/24 Q-1-1 In dem Insolvenzverfahren Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109), vertr. d.: Christian Dieter Schnürle, Zita-Kaiser-Straße 9, 79106 Freiburg im Breisgau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
06.03.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1394/24 Q-1-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109),
vertreten durch:
Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer),
wer…
Amtsgericht Frankfurt am Main
06.03.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1394/24 Q-1-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109),
vertreten durch:
Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 51.225,34 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung und Regelung der Arbeitnehmerangelegenheiten die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 40 % auf insgesamt 65 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1394/24 Q-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109), vertr. d.: Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 06.03.2025 berichtigt worden.
werden für den…
810 IN 1394/24 Q-1-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109), vertr. d.: Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 06.03.2025 berichtigt worden.
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR 11.842,08
Auslagenpauschale: EUR 1.050,00
Umsatzsteuer: EUR 2.449,50
Summe: EUR 15.341,58
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1394/24 Q-1-1 Am 01.01.2025 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109),
vertreten durch:
Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Götz …
810 IN 1394/24 Q-1-1 Am 01.01.2025 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109),
vertreten durch:
Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 31.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.04.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1394/24 Q-33-: In dem Insolvenzverfahren Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109),
vertreten durch:
Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wurde am 01.01.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff In…
810 IN 1394/24 Q-33-: In dem Insolvenzverfahren Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109),
vertreten durch:
Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wurde am 01.01.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1394/24 Q-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109), vertr. d.: Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist am 18.10.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung de…
810 IN 1394/24 Q-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Q Montage GmbH, Weserstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133109), vertr. d.: Christian Dieter Schnürle, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf, (Geschäftsführer), ist am 18.10.2024 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.10.2024
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