Projektplanung, Umsetzung und Dienstleistungen für soziale Einrichtungen und öffentliche Auftraggeber
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T9-concept UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 01.09.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Bekanntgabe dieses Status erfolgte durch das Amtsgericht Frankfurt am Main am 04.09.2025.
Am 01.01.2025 um 18:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T9-concept UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubi…
Am 01.01.2025 um 18:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T9-concept UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 31.03.2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Mit Schreiben vom 01.09.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1000/24 T-5-8 In dem Insolvenzverfahren T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235), vertr. d.: Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin),
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolv…
810 IN 1000/24 T-5-8 In dem Insolvenzverfahren T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235), vertr. d.: Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin),
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1000/24 T-5-8 Am 01.01.2025 um 18:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235),
vertreten durch:
Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Johannes H…
810 IN 1000/24 T-5-8 Am 01.01.2025 um 18:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235),
vertreten durch:
Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER
Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 76 58, Fax: 069/ 34 86 76 87, E-Mail: frankfurt@hezel-hancke.de, Internet: www.hezel-hancke.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 17.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 31.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1000/24 T-33-: In dem Insolvenzverfahren T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235),
vertreten durch:
Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin), wurde am 01.01.2025 um 18:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen …
810 IN 1000/24 T-33-: In dem Insolvenzverfahren T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235),
vertreten durch:
Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin), wurde am 01.01.2025 um 18:50 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER
Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 76 58, Fax: 069/ 34 86 76 87, E-Mail: frankfurt@hezel-hancke.de, Internet: www.hezel-hancke.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1000/24 T-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235), vertr. d.: Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin), ist am 25.10.2024 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermöge…
810 IN 1000/24 T-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des T9-concept UG (haftungsbeschränkt), Liederbacher Straße 87, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127235), vertr. d.: Lea Claire Starziczny, (Geschäftsführerin), ist am 25.10.2024 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER
Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 86 76 58, Fax: 069/ 34 86 76 87, E-Mail: frankfurt@hezel-hancke.de, Internet: www.hezel-hancke.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.10.2024
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