Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 7850
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 7850
EUID
DER2706.HRB7850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 24/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hubertus Bange
Adresse
Martinistraße 19, 48268 Greven
Termine & Fristen
Aufhebung
07.08.2026 , 08:44 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qalovis GmbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Münster mit Wirkung zum 07.08.2026 aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO. Hinsichtlich einer evtl. Quote in dem Insolvenzverfahren Clean AllAir GmbH wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sowie anderen Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung zu. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 24/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7850 eingetragenen Qalovis GmbH, Boschstraße 18, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Vergossen, Holtwicker Straße 10, 48720 Rosenda…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 24/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7850 eingetragenen Qalovis GmbH, Boschstraße 18, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Vergossen, Holtwicker Straße 10, 48720 Rosendahl
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hubertus Bange, Martinistraße 19, 48268 Greven
wird heute, am 07.08.2026, um 8:44 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich einer evtl. Quote in dem Insolvenzverfahren Clean AllAir GmbH wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Münster schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
85 IN 24/18
Amtsgericht Münster, 07.08.2026
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