Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 109700
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
QLS Quality Logistic Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In der Delle 3, 51643 Gummersbach
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 109700
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER3306.HRB109700
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 263/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Michael Fender
Rolle
Geschäftsführer
Adresse
In der Delle 7, 51643 Gummersbach
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
19.08.2026
Berichtigung
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
a) der weltweite Handel in erster Linie für Waren aus der Land-und Forstwirtschaft, Waren der Energiewirtschaft, wie Öl, Gas und Verbrennungsmaterialien sowie Konsumgüter wie Lebensmittel, Getränke, und Bekleidung und Investitionsgüter wie medizinische Labormaterialien, Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge; dies im besonderen Maße im Zusammenhang mit sich akut verändernden sozioökonomischen, gesellschaftspolitischen und ökologischen Rahmenbedingungen; sowie b) Dienstleistungen im Bereich Supply Chain Management sowie Prozessanalysen und -optimierungen, Gab Analysis und Projektmanagement für prozessual und operative Strategie-Implementierung und innovatives Business Development für Logistik und Handel.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Nebenbranche
Unternehmensberatung
Geschäftstätigkeit
Weltweiter Handel mit Agrar-, Energie- und Konsumgütern sowie Supply-Chain- und Prozessberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der QLS Quality Logistic Services GmbH einen Beschluss über die Abweisung mangels Masse vom 19.08.2026 erlassen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenkundiger Unrichtigkeit berichtigt. Die Berichtigung betrifft die Korrektur der HRB-Nummer der Schuldnerin von 43150 auf 109700. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO zu. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 263/24
70j IN 263/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109700 eingetragenen QLS Quality Logistic Services GmbH, In der Delle 7, 51643 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michae…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 263/24
70j IN 263/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109700 eingetragenen QLS Quality Logistic Services GmbH, In der Delle 7, 51643 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Fender, In der Delle 7, 51643 Gummersbach
Der Beschluss über die Abweisung mangels Masse vom 19.08.2026 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die HRB-Nummer der Schuldnerin wie folgt lautet: 109700 (nicht: 43150).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 09.09.2026
70j IN 263/24
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