Qualitätsmanagement in allen Branchen; Vermittlung von Aufträgen aller Art; Erbringung von Dienstleistungen in Handel, Industrie und Handwerk. Die aufgeführten Tätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf Geschäfte, für die keine besonderen Genhmigungen bzw. Lizenzen o.ä. benötigt werden. Die Gesellschaft soll auch international tätig werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 18.07.2024 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Qualitas Dienstleistungsgesellschaft mbH (HRB 19969) die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus M. Merbecks bestellt. Dieser hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Der Verwalter darf Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte von Behörden und Dritten einholen. Die Schuldnerin hat Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Dem Verwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1396/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Qualitas Dienstleistungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Max-Planck-Straße 22b, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19969
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Wagner
ergeht am 18.07…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1396/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Qualitas Dienstleistungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Max-Planck-Straße 22b, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19969
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Wagner
ergeht am 18.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 18.07.2024 um 17:38 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1396/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qualitas Dienstleistungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Max-Planck-Straße 22b, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19969
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Wagner
ergeht am 30.10.2024 nach…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1396/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Qualitas Dienstleistungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF Max-Planck-Straße 22b, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19969
vertreten durch den Geschäftsführer Gerd Wagner
ergeht am 30.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erbrinung von Dienstleistungenin Handel und Industrie) wird am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 13.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, 24.01.2025
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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