Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Quality Solutions Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wilhelmshöher Straße 3, 34225 Baunatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 20046
EUID
DEM1607.HRB20046
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 140/26 e
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.06.2026 , 12:20 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 07:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Berichtstermin
27.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.10.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Automotive Bereich, insbesondere Qualitätskontrolle (Messen und Prüfen) und Nacharbeit von industriell gefertigten Automobil- und Maschinenbauteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH ist am 18.06.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch bestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH ist am 18.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Carsten Koch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.08.2026 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Gläubigerantrag zur Anmeldung von Insolvenzforderungen läuft bis zum 15.0…
Über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH ist am 18.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Carsten Koch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.08.2026 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Gläubigerantrag zur Anmeldung von Insolvenzforderungen läuft bis zum 15.09.2026. Für den Berichts- und Prüfungstermin sowie die besondere Gläubigerversammlung wurde der 27.10.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Kassel angesetzt. In dieser Versammlung soll unter anderem über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs an die AQC GmbH, Baunatal, beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 140/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH, Wilhelmshöher Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 20046), vertr. d.: Michèle Désiré Ambrosius, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeor…
666 IN 140/26 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH, Wilhelmshöher Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 20046), vertr. d.: Michèle Désiré Ambrosius, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 140/26 e: Über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH, Wilhelmshöher Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 20046), vertr. d.: Michèle Désiré Ambrosius, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 07:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelms…
666 IN 140/26 e: Über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH, Wilhelmshöher Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 20046), vertr. d.: Michèle Désiré Ambrosius, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 07:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.09.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 27.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 140/26 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH, Wilhelmshöher Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 20046), vertr. d.: Michèle Désiré Ambrosius, (Geschäftsführer), wurde Berichts- und Prüfungstermin bestimmt auf
Dienstag, 27.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht K…
666 IN 140/26 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quality Solutions Company GmbH, Wilhelmshöher Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 20046), vertr. d.: Michèle Désiré Ambrosius, (Geschäftsführer), wurde Berichts- und Prüfungstermin bestimmt auf
Dienstag, 27.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Dieser Termin dient auch als besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO):
o Veräußerung des Geschäftsbetriebs an die AQC GmbH, Baunatal
Amtsgericht Kassel, 03.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.