Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Quellenpark Alpha GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 104668
EUID
DEM1103.HRB104668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 995/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 21413-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quellenpark Alpha GmbH ist am 29.09.2026 vom Amtsgericht Darmstadt eröffnet worden. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 995/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Quellenpark Alpha GmbH, Eschollbrücker Straße 2-4, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104668), vertr. d.: Ralph Georg Wagner, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter be…
9 IN 995/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Quellenpark Alpha GmbH, Eschollbrücker Straße 2-4, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 104668), vertr. d.: Ralph Georg Wagner, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711 21413-0, Fax: 0711 21413-500.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.09.2026
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