Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 797728
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Insolvenzprofil
R & M Advisory UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Eltinger Straße 5, 71229 Leonberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 797728
EUID
DEB8534.HRB797728
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 462/26, 2 IN 162/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Bekanntmachung der Entscheidung
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Kunden, die Abrechnung und Verbuchung der Löhne und Gehälter des Kundenstamms, Betreuung und Beratung der Kunden in Hinsicht auf deren Betriebssteuerung sowie Interimstätigkeiten und Betreuung von Interims-Projekten im mittleren und höheren Management.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der R & M Advisory UG mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der antragstellenden Gläubigerin die sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese unterbleibt, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der R & M Advisory UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leonberg wurden zwei Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. In beiden Verfahren, geführt unter den Aktenzeichen 3 IN 462/26 und 2 IN 162/26 vor dem Amtsgericht Ludwigsburg, wurden die Anträge mangels Masse abgewiesen. Die Schuldne…
Über das Vermögen der R & M Advisory UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leonberg wurden zwei Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. In beiden Verfahren, geführt unter den Aktenzeichen 3 IN 462/26 und 2 IN 162/26 vor dem Amtsgericht Ludwigsburg, wurden die Anträge mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerinnen Simona Isabella Kube sowie Lucia Jerebicanin vertreten. Gegen die Beschlüsse kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 462/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
R & M Advisory UG, Eltinger Str. 5, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Simona Isabella Kube
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 797728
- Schuldnerin -
|
Besch…
3 IN 462/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
R & M Advisory UG, Eltinger Str. 5, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Simona Isabella Kube
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 797728
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 162/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
R & M Advisory UG (haftungsbeschränkt), Eltinger Straße 5, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Lucia Jerebicanin und Simona Isabella Kube
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht …
2 IN 162/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
R & M Advisory UG (haftungsbeschränkt), Eltinger Straße 5, 71229 Leonberg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Lucia Jerebicanin und Simona Isabella Kube
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 797728
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 10.08.2026
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