Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 86951
EUID
DEM1103.HRB86951
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 937/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-396820
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.12.2018
Frist zur Stellungnahme
02.03.2026
Schlusstermin
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Bauarbeiten aller Art und Maurerarbeiten in Hoch- und Tiefbau sowie Garten- und Landschaftsbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH ist eröffnet. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 05.12.2018 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen sind festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist der endgültige Insolvenzverwalter tätig, dessen Vergütung auf Basis der Insolvenzmasse in Höhe von 120.114,11 EUR festgesetzt wurde. Der Verwertung der Insolvenzmasse ist abgeschlossen. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 04.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 819.128,90 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 110.912,03 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X…
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 15 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 120.114,11 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 15 % war aufgrund des überdurchschnittlich erhöhten Tätigkeitsumfangs in diesem Verfahren (erhöhter Ermittlungsaufwand aufgrund mangelhafter Mitwirkung der Geschäftsführung) antragsgemäß zu bewilligen. Auf die Verfahrensberichte sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 22.01.2026 wird im Einzelnen Bezug genommen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die V…
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 04.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters d…
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 05.12.2018 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf d…
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 819.128,90 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 110.912,03 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Ausl…
9 IN 937/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Rhein Bau-Unternehmen, Hoch- und Tiefbau GmbH, Mainzer Straße 83, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 86951), vertr. d.: Resul Rhein, Lebrechtstraße 32, 64846 Groß-Zimmern, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 02.03.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2026
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