Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 92662
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Insolvenzprofil
R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werftstraße 47, 40549 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 92662
EUID
DER1101.HRB92662
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 244/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Lambrecht
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Berichtstermin
23.03.2026 , 12:45 Uhr
Prüfungstermin
23.03.2026 , 12:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen der Alten-, Behinderten und Krankenpflege, insbesondere auf dem Gebiet der Intensivpflege; der Betrieb von Wohngemeinschaften; betreutes Wohnen sowie die Beratung und Begleitung von Patienten und Angehörigen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Projektierung, die Beratung und Begleitung von Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens und von Unternehmen, die in diesem oder ähnlichen Geschäftsfeldern tätig sind, bei der Geschäftsprozessoptimierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH ist am 01.02.2026 um 12:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 14.11.2025 bei Gericht eingegangen war. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 26.11.2025 angeordnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 502 IN 244/25 und 502 IN 249/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Lambrecht ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.03.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Montag, den 23.03.2026 um 12:45 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 09.03.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 244/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92662 eingetragenen R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH, Werftstraße 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rachid Benaissa Sabi,
wird wegen Zahlungs…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 244/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92662 eingetragenen R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH, Werftstraße 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rachid Benaissa Sabi,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 502 IN 244/25 und 502 IN 249/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 23.03.2026, 12:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 244/25
Düsseldorf, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 244/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92662 eingetragenen R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH, Werftstraße 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rachi…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 244/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92662 eingetragenen R & S Intensivpflege und Nachsorge GmbH, Werftstraße 47, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rachid Benaissa Sabi,
ist am 26.11.2025, um 18:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 244/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.11.2025
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