Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 104570
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Insolvenzprofil
Stratwise Asset Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
c/o DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L., Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 104570
EUID
DER1101.HRB104570
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 124/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2024 , 12:58 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2024
Prüfungstermin
22.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verwaltung, Nutzung, Verwertung, Vermietung, Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden in eigenem oder fremden Namen sowie das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stratwise Asset Management GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Düsseldorf. Am 19.06.2024 um 12:58 Uhr hat das Gericht im Insolvenzeröffnungsverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern wurde das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Verwalter ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Später, am 30.01.2026, hat das Gericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Das verwaltete Vermögen betrug zum Zeitpunkt der Festsetzung 0,00 EUR. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt auf Grundlage der §§ 21, 26a, 63 InsO sowie der InsVV. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stratwise Asset Management GmbH wurde am 01.09.2024 um 10:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zuvor waren bereits am 19.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Georg F. Kreplin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Amtsgeri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stratwise Asset Management GmbH wurde am 01.09.2024 um 10:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zuvor waren bereits am 19.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Georg F. Kreplin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt, wobei das verwaltete Vermögen mit 0,00 EUR angegeben wurde. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.10.2024. Ab dem 08.10.2024 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104570 eingetragenen Stratwise Asset Management GmbH, c/o DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L., Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104570 eingetragenen Stratwise Asset Management GmbH, c/o DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L., Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Heppner,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat ihr Amt vom xxx bis zum xxx ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Das verwaltete Vermögen betrug 0,00 EUR. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.
504 IN 124/24
Amtsgericht Düsseldorf, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104570 eingetragenen
Stratwise Asset Management GmbH, c/o DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L., Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104570 eingetragenen
Stratwise Asset Management GmbH, c/o DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L., Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Heppner,
ist am 19.06.2024, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 124/24
Amtsgericht Düsseldorf, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104570 Stratwise Asset Management GmbH, c/o DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L., Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Heppner,
wird wegen dro…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 124/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 104570 Stratwise Asset Management GmbH, c/o DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L., Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Heppner,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der SchuldnerinDie Schuldnerin unterhielt zum maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung ihren eingetragenen Geschäftssitz c/o bei ihrer alleinigen Gesellschafterin, der DEVELOPMENT PARTNER GmbH i.L. in der Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf. Dort ist auch der wirtschaftliche Mittelpunkt der Schuldnerin gelegen. Örtlich zuständig ist damit nach §§ 3 Abs.1 Ins0,17 ZPO das Amtsgericht Düsseldorf.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 124/24
Düsseldorf, 01.09.2024
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