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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. + Th. Blaß GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7907, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Gegen diesen Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts abzugeben und soll begründet werden. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt zwischen tatsächlicher Zustellung und der öffentlichen Bekanntmachung, die als bewirkt gilt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zwei weitere Tage verstrichen sind.
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