Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 90122
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Insolvenzprofil
R & V Bau & Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alfred-Wirth-Str. 8, 41812 Erkelenz
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 90122
EUID
DER3306.HRB90122
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
19 IN 114/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Siegfried Bönnen
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Hagelkreuzstraße 5, 41061 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Einstellung
24.07.2026 , 15:28 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Hoch- und Tiefbau und die Vermittlung von Bauaufträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & V Bau & Projekt GmbH ist am 24.07.2026 um 15:28 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90122 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Frau Teodora Vasileva vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Siegfried Bönnen bestellt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 114/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90122 eingetragenen R & V Bau & Projekt GmbH, Alfred-Wirth-Straße 8, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Teodora Vasileva, Buirer Weg …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 114/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90122 eingetragenen R & V Bau & Projekt GmbH, Alfred-Wirth-Straße 8, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Teodora Vasileva, Buirer Weg 3, 50170 Kerpen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bönnen, Siegfried, Hagelkreuzstraße 5, 41061 Mönchengladbach
wird heute, am 24.07.2026, um 15:28 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
19 IN 114/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.07.2026
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