Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R8 Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 101627
EUID
DEM1201.HRB101627
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1768/25 R-12-
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg
Adresse
Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 52 01 76
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
03.09.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 03.09.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R8 Consulting GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Pawel Resser, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 1768/25 R-12- beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 237/26 verbunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1768/25 R-12-: In dem Insolvenzverfahren R8 Consulting GmbH, Römerberg 19, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101627),
vertreten durch:
Pawel Resser, Rumpenheimer Weg 28, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde am 03.09.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Z…
810 IN 1768/25 R-12-: In dem Insolvenzverfahren R8 Consulting GmbH, Römerberg 19, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 101627),
vertreten durch:
Pawel Resser, Rumpenheimer Weg 28, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), wurde am 03.09.2026 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 237/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1768/25 R-12- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 03.09.2026
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