Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rabo Fritz Hasselwander GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 8, 76846 Hauenstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 21732
EUID
DET3403V.HRB21732
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen
1 IN 32/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.10.2024
Prüfungstermin
12.11.2025
Schlusstermin
09.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bordüren, Gürteln, Rahmen und Hinterkappen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen oder solche zu erwerben überhaupt alles zu tun, was zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Andreas Liebaug, später wurde Rechtsanwalt Andreas Liebaug als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren befindet sich in der Schlussphase. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen ist für den 09.03.2026 angeordnet worden. Der Gläubigerversammlung wurde Gelegenheit gegeben, bis zum Stichtag 09.03.2026 Stellung zur Schlussrechnung zu nehmen und Einwände gegen das Schlussverteilungsverzeichnis zu erheben. Die Schlussverteilung ist beantragt bzw. angeordnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.366,60 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 151.890,99 € berücksichtigt werden müssen. Vergütungen und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens festgesetzt. Ein weiterer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war ursprünglich für den 12.11.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Andreas Liebaug, später wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Amtsgericht Pirmasens hat mehrere Termine zur schriftlichen Prüfung nachträglich ang…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Andreas Liebaug, später wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Amtsgericht Pirmasens hat mehrere Termine zur schriftlichen Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet (08.10.2024 und 12.11.2025). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen für den 09.03.2026 angeordnet. Zugleich wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und den Gläubigern Gelegenheit gegeben, bis zum Stichtag 09.03.2026 Stellung zur Schlussrechnung zu nehmen oder Einwände gegen das Schlussverteilungsverzeichnis zu erheben. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.366,60 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 151.890,99 € berücksichtigt werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), soll die …
1 IN 32/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, Fax: 0681 - 3090456, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.366,60 €.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 151.890,99 € zu berücksichtigen.
Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Pirmasens, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer),
wird:
1. die Prüfung der nach Ablauf der An…
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer),
wird:
1. die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Insolvenzforderungen am 09.03.2026 angeordnet,
2. der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt,
3. den Gläubigern Gelegenheit gegeben, bis zu dem Stichtag 09.03.2026 , welcher dem Schlusstermin entspricht:
* zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen,
* eventuelle Einwändungen gegen das Schlussverteilungsverzeichnis zu erheben.
Die vorgenannten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), sind Ver…
1 IN 32/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Beschluss lautet einschließlich seiner Rechtsmittelbelehrung wie folgt, wobei konkrete Beträge nicht zu veröffentlichen sind und daher mit Platzhaltern versehen wurden:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732),
vertreten durch:
Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
AHW Insolvenzverwaltung, Wankelstraße 9, 50996 Köln,
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, Fax: 0681 - 3090456, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung einer Vergütung für seine frühere Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Auf den Inhalt des Vergütungsantrages vom 07.12.2023 wird Bezug genommen.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist das gesamte im unmittelbaren und mittelbaren Besitz des Schuldners befindliche Ist-Vermögen (BGH ZinsO 204, 909: "das in Besitz zu nehmende oder sonst für die Masse zu reklamierende verwertbare Vermögen"). Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind, werden in die Berechnungsgrundlage einbezogen sofern der vorläufige Verwalter erhebliche Tätigkeiten darauf verwendet hat.
Die Berechnungsmasse beträgt nach den zutreffenden
Ausführungen im Vergütungsantrag xxx €. Die Regelvergütung hieraus würde xxx € betragen.
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Regelvergütung zu, die einem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren zustehen würde. Der angemessene Bruchteil von 25 % für das Normalverfahren kann durch Zu- oder Abschläge erhöht oder ermäßigt werden. (§ 3 InsVV).
Der vorläufige Insolvenzverwalter macht folgende Zuschläge geltend:
Betriebsfortführung: 25 %. Dieser Zuschlag erscheint aufgrund des dargestellten Aufwandes angemessen. Der Zuschlag ist allerdings an der um den Fortführungsüberschuss bereinigten Masse zu bemessen, welche lediglich xxx € beträgt. Die Regelvergütung hieraus wären xxx €. 25% hieraus wären xxx €.
Der Zuschlag berechnet sich letztlich aus der Differenz der beiden Vergütungsbeträge, mithin xxx €, welche vom niedrigeren der beiden Vergütungsbeträge in Abzug zu bringen ist, so dass letztlich ein Zuschlag von lediglich xxx € verbleibt.
Umgelegt ergibt sich daher letztlich ein zu gewährender Zuschlag von 23,22 %
Arbeitnehmer, Insolvenzgeldvorfinanzierung: der geltend gemachte Zuschlag von 5 % ist angemessen. Es waren 9 Arbeitnehmer zu betreuen.
Sanierungsbemühungen: der geltend gemachte Zuschlag von 5 % ist angemessen. Es wurden Verhandlungen mit mehreren Interessenten geführt. Insbesondere wurden längere Telefonate geführt und es fanden Besprechungen vor Ort statt.
Gründe für Abschläge sind nicht ersichtlich. Die Zuschläge summieren sich somit auf insgesamt 33,22 %. Der Gesamtprozentsatz, bemessen an der Regelvergütung beträgt daher 58,22 %, dies ergibt den oben eingesetzten Betrag.
Ende des ungeschützten Abschnitts
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung für das erste Jahr und in Höhe von jeweils 10 % für die Folgejahre zu, höchstens jedoch 350,00 € je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung. Die Pauschale darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen.
Unter Zugrundelegung einer Tätigkeitsdauer von x Monaten war daher eine Auslagenpauschale von xxx € festzusetzen. Die vom Insolvenzverwalter ausgeführten Zustellungen, welche ihm vom Gericht übertragen wurden, waren mit xxx € gesondert zu vergüten, sie sind nicht durch die allgemeine Pauschale abgedeckt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 11.01.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wurde bes…
1 IN 32/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), sind Ver…
1 IN 32/22.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Beschluss lautet in Tenor, Gründen und Rechtsmittelbelehrung wie folgt, wobei die Beträge nicht zu veröffentlichen sind:
...wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung für das Insolvenzverfahren gelegt und die Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren beantragt.
Feststellung der der Vergütung zugrunde zulegenden Masse:
Bei Insolvenzeröffnung war eine Barmasse vorhanden in Höhe von xxx €.
Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage für die Verfahrenskosten ist dieser Betrag um die erst nach Insolvenzeröffnung in Rechnung gestellten, jedoch bereits im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründeten Masseverbindlichkeiten zu kürzen. Dies waren insgesamt xxx €.
Weiterhin sind bereits vor Insolvenzeröffnung Ausgaben hinsichtlich der Betriebsfortführung ab Insolvenzeröffnung erfolgt:
* am 25.08.2025 in Höhe von xxx € (Abschlag Geschäftsführer für 09/2022)
* am 25.08.2025 in Höhe von xxx € (Vorauszahlung webstudiopfalz für wspCMS 09/2022),
insgesamt in Höhe von xxx €. Dieser Betrag ist dem Barmassebestand bei Insolvenzeröffnung hinzuzurechnen.
Es ergibt sich daher bereinigt ein einzusetzender Barmassebestand bei Insolvenzeröffnung in Höhe von
(xxx € ./. xxx € + xxx € =) xxx €.
Ausweislich der Schlussrechnung konnten Einnahmen ab Insolvenzeröffnung in Höhe von insgesamt xxx € realisiert werden.
Eine weitere Bereinigung erfolgt hinsichtlich der Ausgaben der Betriebsfortführung/Ausproduktion ab Insolvenzeröffnung (xxx €).
Auskehrungen für Drittrechte wurden in Höhe von xxx € vorgenommen.
Weiterhin ist der Vorsteuer-Erstattungsanspruch aus der noch festzusetzenden Vergütung nebst Auslagen des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen, dies in Höhe von xxx €.
Es ergibt sich insofern eine Berechnungsgrundlage wie folgt:
bereinigte Barmasse bei Insolvenzeröffnung xxx €
zzgl. Einnahmen ab Insolvenzeröffnung xxx €
bereinigt um die Ausgaben der Betriebsfortführung/Ausproduktion
ab Insolvenzeröffnung - xxx €
gesamt mit Aus-/Absonderungsrechte xxx €
abzgl. Aus-/Absonderungsrechte - xxx €
gesamt ohne Aus-/Absonderungsrechte xxx €
zzgl. Vorsteuer-Erstattungsanspruch als weitere Einnahme
aus der Vergütung nebst Auslagen des Insolvenzverwalters xxx €
xxx €
Die Regelvergütung berechnet sich gem. § 2 Abs. 1 InsVV wie folgt:
Berechnungsgrundlage ohne Absonderungsrechte:
xxx €
40,0 % aus xxx € xxx €
26,0 % aus xxx € xxx €
7,5 % aus xxx € xxx €
xxx €
Zu- und Abschläge
Für den Sonderaufwand hinsichtlich der Betriebsfortführung bzw. Ausproduktion in dem Zeitraum ab Insolvenzeröffnung wurde ein Zuschlag in Höhe von 10,00 % beantragt.
Der beantragte Zuschlag von 10 % ist als angemessen anzusehen, die Mehrtätigkeit anlässlich der Betriebsfortführung abzugelten.
Abschlagsgründe bestehen nicht. Insbesondere führte die Tätigkeit des Unterzeichners als vorläufiger Insolvenzverwalter in diesem Verfahren zu keiner wesentlichen Arbeitserleichterung hinsichtlich der Tätigkeit als Insolvenzverwalter.
Gesamtvergütung
Regelvergütung xxx €
zzgl. Gesamtzuschlag, 10 % bzw. nominal xxx €
xxx €
Auslagenpauschale
30 % der Regelvergütung (xxx €) xxx €
Kosten für übertragene Zustellungen
gesamt: x Zustellungen je 3,50 € xxx €
Umsatzsteuer
Gem. § 7 InsVV ist die Umsatzsteuer als Teil der Vergütung mit festzusetzen. Es ergibt sich eine Berechnung wie oben eingesetzt.
Auf die errechnete Vergütung war der bereits entnommene Vorschuss anzurechnen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 1 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wird die schriftli…
Geschäfts-Nr. 1 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 12.11.2025.
Amtsgericht Pirmasens, 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 1 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wird die schriftli…
Geschäfts-Nr. 1 IN 32/22
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 08.10.2024.
Amtsgericht Pirmasens, 06.09.2024
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