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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 21.05.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Radio und Fernsehen Serute GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Michael Nestler, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Christoph Mathern ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
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